Schulstarthilfe Frist: 30 September
Die Einreichung der Anträge ist nur mehr online möglich:
Ziel der Förderung
Ziel der Förderung ist es, einkommensschwachen Familien den Schulstart eines Kindes im Pflichtschulalter finanziell zu erleichtern.
Gegenstand
Für den Schulstart eines Kindes im Pflichtschulalter wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Förderwerber_in
Förderwerber_in ist die erziehungsberechtigte Person, die die Familienbeihilfe bezieht und bei der das zu fördernde Kind im gemeinsamen Haushalt lebt.
Weitere Voraussetzungen
Das Haushaltseinkommen darf die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten. Details finden Sie im
Informationsblatt zur Einkommensberechnung und in der
Berechnungshilfe
Der Hauptwohnsitz des Fördernehmers/der Fördernehmerin muss sich in Tirol befinden.
Die Schulstarthilfe wird für Kinder zwischen dem vollendeten 6. und 15. Lebensjahr gewährt, die eine Pflichtschule besuchen.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt € 150,–. Die Förderung wird pro Kind und Förderjahr gewährt.
Einreichfrist für Förderanträge
Förderanträge sind vom 01. Jänner bis spätestens 30. September des im Antragsjahr begonnenen Schuljahres elektronisch mittels Online-Formular einzureichen.
Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.
Der Antrag muss vor Fristende beim Amt der Tiroler Landesregierung eingelangt sein.
Auszahlung des Förderbetrages
Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt im Nachhinein ab Mitte August des Antragsjahres.