Im Jahre 153 v. Chr. verlegten die Römer nach ihrem Kalender den Beginn des Amtsjahrs vom 1. März auf den 1. Januar, auf den Tag des Amtsantrittes der Magistrate.
An diesem Tag fanden ausschweifende Feierlichkeiten mit Essgelagen, Trinkgelagen und Opfergaben statt. Von den Christen wurde dieses heidnische Treiben abgelehnt, mit der Einführung des Christentums als Staatsreligion (390/394 n. Chr. durch Kaiser Theodosius I.) der Neujahrstag auf den 6. Januar, den Tag der Taufe Jesu, verlegt und der 1. Januar zum Fastentag erklärt.
Nachdem Papst Gregor XIII. im 16. Jahrhundert den Kalender reformiert hatte, wurde der Jahreswechsel in weiten Teilen Europas dennoch an unterschiedlichen Tagen begangen; Papst Innozenz XII. legte dagegen 1691 fest, dass der 31. Dezember als letzter, der 1. Januar als erster Tag eines Jahres zu gelten habe.